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BMF 27.11.2013 IV C 2 - S 2742/07/10009, BBK 4/2014 S. 166

Bilanzierung | BMF zum Erwerb eigener Anteile

Das BMF äußert sich zum Erwerb eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft. Danach ist der Erwerb eigener Anteile als Kapitalherabsetzung und die Veräußerung eigener S. 167Anteile als Kapitalerhöhung zu behandeln. Es liegt also weder eine Anschaffung noch eine Veräußerung vor. Angemessene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem [i]Für Gesellschaft: Kapitalherabsetzung oder -erhöhung Verkauf sind Betriebsausgaben.

Zahlt die Kapitalgesellschaft beim Erwerb vom bisherigen Gesellschafter einen überhöhten Kaufpreis oder erzielt sie beim Verkauf an den neuen Gesellschafter einen zu niedrigen Kaufpreis, kann dies eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. [i]Verdeckte Gewinnausschüttung möglichDies gilt aber nicht, wenn die Anteile über die Börse erworben oder verkauft werden.

Für den Anteilseigner stellt der Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesel...

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