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Bilanzierung | BMF legt Entwurf zur Teilwertabschreibung vor
Das BMF hat einen Entwurf zur Teilwertabschreibung vorgelegt und an die Verbände zur Stellungnahme gesandt; es berücksichtigt dabei die aktuelle BFH-Rechtsprechung:
Bei abnutzbaren WG des Anlagevermögens, z. B. Gebäuden, muss der Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen .
Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- oder Umlaufvermögens begründet ein niedrigerer Kurswert keine Teilwert-AfA auf unter 100 %, weil am Ende der Laufzeit wieder 100 % erreicht werden .
[i]Teilwerterhöhungen bei Verbindlichkeiten Bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten begründet ein Anstieg des Devisenkurses keine Teilwert-AfA .
Bei Aktien im Anlagevermögen rechtfertigt ein niedriger Börsenwert am Bilanzstichtag und am Bilanzaufstellungstag eine Teilwert-AfA, ...