USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 1

Bekämpfung des Steuerbetrugs weiter im Fokus

Stephan Gerski | Produktmanager | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Europäische Kommission hat ein Verfahren zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Mehrwertsteuer eingeleitet. Es soll eine Vereinbarung getroffen werden, die eine verstärkte gegenseitige Unterstützung beim Kampf gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug vorsieht. In jedem Land soll somit die Beitreibung, also die Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen (u. a. Steuern, Zuschläge, Ordnungsstrafen, Gebühren) nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bzw. nach den Vollstreckungsvorschriften der AO, zu schaffen sein.

In einem zweiten Schritt könnte die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ebenfalls auf Drittstaaten erweitert werden, sofern es zu einer Vereinbarung kommt. Gespräche mit den wichtigen Handelspartnern, wie China, Norwegen, Russland und der Türkei, sind bereits angekündigt.

Deutschland gilt als Exportweltmeister. So erbringen auch eine Vielzahl von deutschen Unternehmen Werklieferungen (§ 3 Abs. 4 UStG) im Ausland. Diese Lieferungen gelten gem. § 3 Abs. 7 UStG als im Ausland erbracht, nämlich dort wo die Verfügungsmacht am fertigen Werk verschafft wird.

Blick über die Grenzen: Der Beitrag „Werklieferungen im Ausland“ von Dr. Martin Robisch gibt einen Überblick darüber, in welchen Fällen eine Übertragung der Steuerschuldnerschaft möglich ist .

Um bezüglich der internationalen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, besuchen Sie doch vom 18. 3. bis zum unser „Umsatzsteuer international“ Seminar in Frankfurt am Main oder das Seminar „Grenzüberschreitende Reihengeschäfte“ am in Düsseldorf.

Beste Grüße

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 3 / 2014 Seite 1
NWB SAAAE-55102