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Hälftiger Vorsteuerabzug für Ehegemeinschaft mit lediglich einem Unternehmer
, Revision zugelassen
Mit aktuellem Urteil bestätigt das FG Düsseldorf die bisherige BFH-Rechtsprechung zum lediglich hälftigen Vorsteuerabzug einer Ehegemeinschaft mit nur einem unternehmerisch tätigen Ehepartner. Mangels echter Alternative ist in solchen Konstellationen eine zivilrechtliche Vertragsanpassung zu empfehlen, um einen vollen Vorsteuerabzug zu erhalten.
A. Leitsatz
Ist lediglich ein Ehepartner unternehmerisch tätig, steht ihm nur der hälftige Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zu, welche an die Ehegemeinschaft als (zivilrechtliche) Leistungsempfänger erbracht werden (Leitzsatz des Verfassers).
B. Sachverhalt
Der Kläger betreibt eine Kfz-Werkstatt in gepachteten Räumlichkeiten (Büroräume, Wagenpflegehalle, Werkstatt, Parkplatz). Im Oktober 2010 führte das beklagte Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Hierbei stellte der Prüfer fest, dass aus der Pacht ein voller Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Der Prüfer vertrat derweil die Auffassung, dass der Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnungen über die Pacht der Werkstatt des Klägers nur zu 50 % zu gewähren sei, weil der Pachtvertrag und die Rechnungen auch die Ehefrau des Klägers als Leistungsempfänger...