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Versicherungsvertragsrecht | Wirksamkeit der Kündigung eines Mitversicherten in der privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Pflicht zur (nahtlosen) Unterhaltung einer Krankenversicherung soll dadurch sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer eine entsprechende Versicherung erst kündigen kann, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag anschließt, der dieser Pflicht genügt (§ 205 Abs. 6 VVG). Da diese Pflicht zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Krankheitskostenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG) aber [i]infoCenter „Krankenversicherung“ NWB CAAAB-13228 nur den Versicherten selbst und die von ihm gesetzlich vertretenen Personen trifft, bedarf es eines entsprechenden Nachweises einer Anschlussversicherung folglich nicht (mehr) für einen nicht vom Versicherten gesetzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten. Dem Risiko, dass Letzterer im Falle der Kündigung durch den Versicherungsnehmer ohne eigenen Versicherungsschu...