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Die neuen Besteuerungssysteme im aktuellen Investmentsteuergesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-55062 Die wesentliche Neuerung des neuen Investmentsteuergesetzes ist die Lösung vom Aufsichtsrecht. Denn im neuen Investmentsteuergesetz wird eine eigenständige Definition dafür eingeführt, was unter das Investmentsteuergesetz fällt. Bei den Besteuerungsmodalitäten für Fonds, die die neuen Voraussetzungen erfüllen, bleibt die transparente Besteuerung erhalten. Daneben wurde die Investitionsgesellschaft jeweils in der Rechtsform der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft eingeführt. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Besteuerungsarten ist möglich. Für bisher unter das alte Investmentsteuergesetz fallende Fonds, die die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es eine Übergangsfrist, die mit dem Geschäftsjahr des Fonds, das nach dem endet, ausläuft.
Ausführlicher Beitrag s..
Wesentliche Neuerungen
[i]Loslösung vom AufsichtsrechtDas Aufsichtsrecht ist nur noch die erste Stufe von einer Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Auf der zweiten Stufe ist eine eigenständige steuerrechtliche Qualifikation des Anlagevehikels [i]Drei Besteuerungssysteme:durchzuführen. Künftig ist zwischen Investmentfonds, Personen- und Kapital-Investitionsgesellschaft zu unterscheiden. Damit ein Publikums- bzw. Spezial-Investmentvermögen im Sinne des [i]Investmentfonds = transparente BesteuerungKapitalanlagegesetzbuchs aus steuerrechtlicher Sicht ...