Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten in der Abgabenordnung
[i] BT-Drucks. 18/247 vom 3. 1. 2014Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des vom (BGBl 2013 I S. 2397) ist die vom BVerfG festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, § 32a Abs. 5 EStG beseitigt worden. [i]Zunächst wurde nur Ungleichheit in §§ 26, 26b, § 32a Abs. 5 EStG beseitigtÄnderungen anderer Steuergesetze, wie zum Beispiel der Abgabenordnung (AO), hatte der Gesetzgeber mit diesem Gesetz nicht vorgenommen, da zunächst nur die Entscheidung des BVerfG 1:1 umgesetzt werden sollte und eine abschließende und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführende Prüfung des erforderlichen weiteren Anpassungsbedarfs in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war (vgl. Bericht des Finanzausschusses vom , BT-Drucks. 17/14260).
[i]Jetzt soll Gesetzentwurf zur Anpassung der AO folgenNunmehr wird – so der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister – die Bundesregierung, wie bei den Beratungen des o. g. Gesetzes im Finanzausschuss angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf einbringen, der die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten in der AO und den anderen Steuergesetzen zum Gegenstand haben wird. Dabei sollen nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen folgende Vorschrift...