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Haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Anmerkungen zum
[i]Schmidt, NWB 32/2013 S. 2572; Nolte, NWB 37/2010 S. 2949Das NWB GAAAE-52391 passt die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die neuere Rechtsprechung an und klärt Zweifelsfragen der Praxis, wie z B. Fälle des Haushaltswechsels. Es stellt klar, dass auch Aufwendungen, die mit denen für eine Hilfe im Haushalt vergleichbar sind, nach § 35a EStG berücksichtigt werden können. Des Weiteren enthält das Schreiben Ausführungen und ein Beispiel [i]BMF, Schreiben vom 10. 1. 2014 NWB GAAAE-52391zur Frage der Wechselwirkung zwischen öffentlicher Förderung und Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Auch die Anlage mit der beispielhaften Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde überarbeitet. Hierbei ist besonders auf die Änderung bei der Behandlung von Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen hinzuweisen. Soweit es sich dabei um Gutachtertätigkeiten handelt, sind diese aus Gleichbehandlungsgründen mit anderen Gutachterleistungen nicht mehr begünstigt. – Das löst das bisherige Anwendungsschreiben vom (BStBl 2010 I S. 140) ab.
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