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BFuP Nr. 1 vom Seite 31

Erwerb einer Kapitalgesellschaft: Einfluss der Erfolgszuordnung auf die Entscheidung zwischen share deal und asset deal

Von Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Universität Erlangen-Nürnberg

Der asset deal weist gegenüber dem share deal einen negativen Zeiteffekt auf. Im Gegensatz zur Besteuerung der Zielgesellschaft nach dem Trennungsprinzip (direkte Erfolgszuordnung) kann bei einer indirekten Erfolgszuordnung zusätzlich ein positiver oder negativer Steuersatzeffekt entstehen. Ist die inländische Zielgesellschaft eine Organgesellschaft, wird der gewerbesteuerliche Zerlegungsmaßstab durch die Entscheidung zwischen einem share deal und einem asset deal nicht beeinflusst. Bei der GKKB erfolgt die Schlüsselung nicht nur grenzüberschreitend, zusätzlich hängt die Schlüsselung davon ab, auf welche Weise die Zielgesellschaft erworben wird.

1 Relevanz der Erfolgszuordnung beim Erwerb einer Kapitalgesellschaft

Für den Erwerb einer Kapitalgesellschaft (Zielgesellschaft) stehen prinzipiell zwei Alternativen zur Verfügung. Zum einen kann der Erwerber die Anteile an der Kapitalgesellschaft übernehmen. Beim share deal geht die Verfügungsmacht über die Wirtschaftsgüter, die der Zielgesellschaft gehören, mittelbar auf den Erwerber über. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass der Erwerber im ersten Schritt die Wirtschaftsgüter von der Zielgesellschaft erwirbt. Da beim asset deal das V...

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