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BMF | Maßnahmen gegen Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs im DBA Luxemburg
Das BMF will modellhaften Gestaltungen einen Riegel vorschieben, bei denen sich deutsche Hedgefonds mit mehr als 25 % an einer Luxemburger SICAV beteiligen. Die S. 83genaue Konstruktion ist dem Schreiben zu entnehmen. Wegen der Fiktion in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG gelten dort spätere Veräußerungserlöse von Zinskupons als Kapitalertrag und nicht als Dividenden i. S. des DBA Luxemburg. Diese Kapitalerträge sind als ausgeschüttete Erträge i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG von den Anlegern der SICAV zu versteuern. Kann die deutsche Finanzverwaltung hier den Modellcharakter nachweisen, findet die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG nach § 8 Abs. 7 InvStG sinngemäß Anwendung. Im Übrigen soll sie bei derartigen Gestaltungen von einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ausgehen (§ 42 AO), zumal dann, wenn bei der Gesamtinvestition ohne die Steuerers...