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Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund luftverkehrsrechtlich angeordneter Maßnahmen
Anmerkungen zum
Der BFH hat in jüngerer Vergangenheit mehrfach zur Thematik der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Stellung genommen. Im Besprechungsurteil hat der IV. Senat des BFH die Merkmale des rechtlichen Entstehens und der wirtschaftlichen Verursachung einer solchen Verpflichtung veranschaulicht und kommt dabei zu denselben Ergebnissen wie der I. Senat des BFH. Zudem wird erstmals die Rückstellungsbewertung hinsichtlich des Grundsatzes der Vorteilsanrechnung unter Geltung des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG konkretisiert. Der folgende Beitrag fasst die für die Rechtsprechung maßgeblichen Grundsätze zusammen und stellt die sich daraus ergebenden Folgen dar.
Wann ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung rechtlich entstanden?
Ist eine am Bilanzstichtag rechtlich entstandene Verpflichtung unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu passivieren?
Sind laufende Einnahmen aus der operativen Tätigkeit eines Betriebs bei der Bewertung der Rückstellung als künftiger Vorteil mindernd zu berücksichtigen?
I. Urteilssachverhalt (vereinfacht)
[i]Hoffmann, StuB 20... Hoffmann, Was bleibt von der wirtschaftlichen Verursachung bei der Rückstellung?, Oser, Rückstellungsreport 2013, Kolbe, Anpassungsverpflichtung vor dem Bilanzstichtag?,