Rückstellungen
Auch in 2013 haben Rückstellungen die Finanzgerichte und -verwaltung, das DRSC und IDW sowie das Fachschrifttum intensiv beschäftigt. Der in StuB 2/2014 von Prof. Dr. Peter Oser erschienene „Rückstellungsreport 2013“ NWB UAAAE-52677 stellt Ihnen ausgewählte Rückstellungssachverhalte des Jahres 2013 vor, würdigt diese kritisch und gibt Handlungsempfehlungen für Aufsteller, Prüfer und Berater. Dieser Beitrag war ausschlaggebend dafür, Ihnen an dieser Stelle noch einmal die für Sie kostenfreien Inhalte in der NWB Datenbank zu diesem Thema näherzubringen.
Rückstellungen von A-Z
Rückstellungen sind von jeher eine besondere Herausforderung für das betriebliche Rechnungswesen und werfen regelmäßig Fragen auf. Die Rückstellungen von A-Z verschaffen einen schnellen Überblick über alle zentralen Begriffe: Mehr als 150 Stichwörter bieten einen schnellen Einstieg in jedes Thema – von der Abbruchverpflichtung bis zur Zuwendung. Ein Übersichtsdokument zu allen Stichwörtern finden Sie unter der DokID NWB EAAAD-87369.
Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht
Aufgrund ihres Volumens auf der Passivseite und ihrer Gestaltbarkeit kommt den Rückstellungen erhebliche Bedeutung zu. Die Arbeitshilfe zu den Rückstellungen dient der Ermittlung der auszuweisenden Höhe einer Rückstellung gem. § 253 HGB für die Handelsbilanz. Darüber hinaus ist mit diesem Programm auch die Errechnung der Rückstellung für die Steuerbilanz i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG möglich. Das Berechnungsprogramm steht für StuB-Leser kostenlos in der NWB Datenbank unter der DoKID NWB AAAAE-22254 zur Verfügung.
Was kann das Programm?
Der Rückstellungsrechner unterstützt Sie dabei insbesondere bei der Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostenentwicklungen (realer Erfüllungsbetrag) und
der Abzinsung mit dem laufzeitkongruenten Kalkulationszinssatz (Barwert zum Bilanzstichtag).
Die künftige Preis- und Kostenentwicklung kann pauschal für die gesamte Laufzeit oder für die nächsten fünf Jahre detailliert für jedes einzelne Jahr vorgegeben werden. Die Abzinsung der jeweiligen Zahlung erfolgt mit dem laufzeitkongruenten Kalkulationszinssatz, der durch die Bundesbank zur Verfügung gestellt wird. Der Abzinsung unterliegen nur Zahlungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Bei unterjährig anfallenden Zahlungen erfolgt eine der Laufzeit entsprechende Interpolation des Kalkulationszinssatzes.
Das Programm prüft automatisch, ob die Zinssätze für die Berechnung ausreichend aktuell sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird automatisch ein Download der aktuellen Bundesbank-Zinssätze durchgeführt. Dafür ist eine Internetverbindung erforderlich.
Bei der Barwertermittlung von Rückstellungen nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften wird der Abzinsungssatz von 5,5 % und das Verbot der Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen beachtet (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e und f EStG).
Fundstelle(n):
StuB 3/2014 Seite 3
NWB AAAAE-54739