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Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für künftige Steuernachforderungen
Die Behauptung des Stpfl., dass nach allgemeiner Erfahrung bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, rechtfertigt nicht die Bildung einer Rückstellung ( NWB NAAAA-90206, BStBl 1966 III S. 189). Abzugsfähige Steuern sind grundsätzlich dem Jahr zu belasten, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dagegen ist eine Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung frühestens mit der Beanstandung einer bestimmten Sachbehandlung durch den Prüfer zu bilden (vgl. H 4.9 – Rückstellung für künftige Steuernachforderungen EStH 2012).
In dem Beschluss vom - I R 43/08 NWB XAAAD-37370 (BStBl 2012 II S. 688 = Kurzinfo StuB 2010 S. 204 NWB KAAAD-38997), der zur steuerwirksamen Auflösung von Rückstellungen für Nachforderungszinsen auf die Körperschaftsteuer ergangen ist, weist der BFH in seiner Be...