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Recht zur Errichtung eines Windparks als „überirdischer“ Bodenschatz
Das Niedersächsische FG hat mit nrkr. Urteil vom - 3 K 487/12 NWB LAAAE-51711 zur Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks Stellung genommen und dabei klargestellt, dass die zur steuerlichen Behandlung von Bodenschätzen ergangene Rechtsprechung grds. auch auf die Rechte zur Nutzung eines Grundstücks zur Bebauung mit Windrädern übertragen werden kann (Bezug: § 5 EStG, § 6b EStG, § 6c EStG).
Hintergrund: Stpfl., die Grund und Boden veräußern, können – wenn sie ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln – nach § 6c Abs. 1 EStG i. V. mit § 6b Abs. 1 EStG bei Vorliegen der in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen im Wirtschaftsjahr der Veräußerung einen Betrag bis zur Höhe des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns von den Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmter anderer Wirts...