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Abbildung einer joint operation nach Beteiligungs- oder Abnahmequote?
I. Einführung
Mit der Verpflichtung auf ein durchgängiges control-Konzept für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ergeben sich bedeutsame Änderungen für den Einbezug von Aktivitäten unter gemeinsamer Beherrschung (joint arrangements). An die Stelle eines bislang ausübbaren Wahlrechts für jointly controlled entities zwischen Quotenkonsolidierung und equity-Bewertung tritt eine „entweder-oder“-Entscheidung, die in Abhängigkeit der bestehenden Rechte und Pflichten zu treffen ist.
Wird eine gemeinschaftlich geführte Aktivität als joint operation klassifiziert , stellt sich bei Einbindung einer separaten Einheit (separate vehicle) mit eigener Rechtsfähigkeit die Frage, ob der in der Bilanz des Investors (joint operator) zu erfassende Anteil am Vermögen und den Schulden sich nach der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsquote oder nach dem Anteil an der produzierten Leistung richtet (IFRS 11.BC38).
II. Gemeinschaftliche Aktivitäten
1. Nachweis gemeinsamer Beherrschung
Das Bestehen eines joint arrangement setzt den Abschluss einer vertraglichen (schuld- oder gesellschaftsrechtlichen) Vereinbarung zur gemeinsamen Kontrolle (joint control) voraus...