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Ansatz, Qualifizierung und Bewertung von Lotterielosen
I. Sachverhalt
Der Auftragsbestand der L Ltd. ist bedrohlich niedrig. Der absehbare Umsatzrückgang wird die aktuell noch hohen liquiden Mittel alsbald aufzehren. Der verzweifelte Gesellschafter-Geschäftsführer setzt deshalb „alles auf eine Karte“, indem er 1 Mio € am zum Kauf von Lotterielosen einsetzt. Die Lotterie hat einen Jackpot von 100 Mio €. Die Ausschüttungsquote der Lotterie beträgt unter Berücksichtigung des Jackpot 60 %. Anfang Januar findet die Auslosung statt. Die Ltd. erzielt einen Gewinn von 10.000 €.
II. Fragestellung
Kann die Ltd. die Lotterielose
als Vermögenswerte ansetzen,
wenn ja welcher Art und
zu welchem Wert?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzansatz
Die Lotterielose könnten als Eventualforderungen dem Ansatzverbot nach IAS 37.31 unterliegen. Als Eventualforderungen definiert IAS 37.10 Vermögenswerte, deren Existenz durch zukünftige Ereignisse erst noch bestätigt wird. Für die Forderung auf eine Gewinnauszahlung träfe dies zu. Die Lose sind jedoch keine Forderungen, sondern verkörpern als Inhaberpapiere lediglich das Recht auf Teilnahme an der Lotterie. Ähnlich begründet eine Aktie lediglich Mitgliedschaftsrechte, aber noch keine Forderung auf...