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Rückstellungen für Anpassungskosten
I. Das Thema
Anpassungsverpflichtungen sind öffentlich-rechtliche Vorgaben, nach denen zufolge bestimmte Produktionsverfahren zu ändern sind oder Maschinen umgerüstet werden müssen, insbesondere um Sicherheitsvorkehrungen und Umweltbelange zu berücksichtigen.
Die Umweltbehörde veranlasst die Installation einer Rauchfilteranlage.
Nach einer bestimmten Anzahl von Flugstunden muss ein Flugzeug gewartet und/oder mit neuen Betriebsteilen ausgerüstet werden.
Beachtlich ist in diesen Fällen immer der Zeitablauf: Muss die Umrüstung etc. sofort passieren oder besteht eine Übergangsfrist? Dann kommt aus Sicht der Bilanzierung das Stichtagsprinzip zum Tragen.
Die Umweltbehörde verfügt gegenüber dem Industrieunternehmen I am den Einbau einer Rauchfilteranlage. Die Auflage muss bis zum vollzogen sein, ansonsten droht nach dem Bescheid der Behörde die Stilllegung des Betriebs. Bis zum Bilanzstichtag hat I die Auflage nicht erfüllt. Sind in den Bilanzen zum bzw. die mutmaßlichen Kosten für den Einbau des Rußfilters zurückzustellen?
II. Die Entziehbarkeit nach IAS 37
Der Ansatz einer Rückstellung nach IAS 37.14 setzt...