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Sozialrecht | Kein Missbrauch durch Senkung des Bemessungseinkommens für Elterngeld durch Entgeltumwandlung
Macht ein Elterngeldberechtigter von einer tarifvertraglich eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch (hier: durch Auffüllung eines insolvenzgeschützten Lebensarbeitszeitkontos), in deren Folge das für die Bemessung des Elterngelds relevante steuerrechtliche Einkommen sinkt (hier: Entgeltumwandlung von mehr als 3.000 € pro Monat), kann wegen des Vorbehalts des Gesetzes im Sozialrecht kein Leistungsausschluss unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs angenommen werden.
Im [i]Schmidt, NWB 14/2013 S. 1022 Zusammenhang mit einem Lohnsteuerklassenwechsel beim Elterngeld hat auch das NWB PAAAD-31752 darauf verwiesen, dass bei gesetzlich begründeten Ansprüchen auf Sozialleistungen es nicht den rechtsethischen Anschauungen des Rechtsa...