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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 121/12 B

Gesetze: SGG § 60 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 2; ZPO § 46 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, mit dem ein Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin abgelehnt worden ist, ist unzulässig.

Fundstelle(n):
QAAAE-54511

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.08.2012 - L 3 R 121/12 B

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