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BBK Nr. 3 vom Seite 109

Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Rüdiger Happe

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 127Das BMF hat das Schreiben zu den Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG aus dem Jahre 2009 überarbeitet und die zwischenzeitliche Rechtsprechung eingearbeitet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Software als Investitionsgut

[i]BMF, Schreiben vom 20. 11. 2013 - IV C 6 - S 2139 b/07/10002 NWB WAAAE-49468 Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, also nicht für Software. Eine Ausnahme gilt für sog. Trivialsoftware nach R 5.5 Abs. 1 EStR, für die ein IAB zulässig ist. Allerdings klärt die Richtlinie nicht in letzter Konsequenz, was unter den Begriff „Trivialsoftware“ zu fassen ist. Es besteht nur eine Vereinfachungsregel für Software mit Anschaffungskosten von bis zu 410 €.

II. Rumpf-Wj. bei unentgeltlicher Betriebsübertragung oder Buchwerteinbringung

Bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG oder einer Buchwerteinbringung nach §§ 20, 24 UmwStG entsteht regelmäßig ein Rumpfwirtschaftsjahr. Das BMF stellt klar, dass der Investitionszeitraum jedoch dadurch nicht verkürzt wird. Nicht eindeutig ist das BMF-Schreiben in Tz. 18 für den Fall, dass ...

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