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Einkommensteuer | Schadensersatzleistungen zur Beseitigung von Gebäudemängeln durch den Grundstücksverkäufer
Beteiligt sich der Grundstücksverkäufer durch Schadensersatzleistungen am Aufwand des Käufers für die Beseitigung nachträglich erkannter Gebäudemängel, liegen nach dem insoweit keine Aufwendungen des Käufers für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor. Sind Schadensersatzleistungen des Grundstücksverkäufers konkret auf die Aufwendungen zur Beseitigung von Gebäudemängeln bezogen, die vom Grundsatz her als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, wird der damit bestehende enge Zusammenhang mit den Erhaltungsaufwendungen nicht dadurch gelöst, dass der Käufer bei Kenntnis der Mängel möglicherweise weniger gezahlt hätte.