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Die Betriebsverpachtung
Auswirkungen auf den Umfang der Steuerbefreiung und die Lohnsummenregelung
Die Betriebsverpachtung als eine Alternative zur Betriebsübertragung bietet sich an, wenn der Unternehmer zwar bereit ist, sich aus der Betriebsführung zurückzuziehen, aber (noch) nicht das Betriebsvermögen auf den Nachfolger übertragen will. Dies kann mannigfaltige Gründe haben. Sind die Hindernisse nach einer Übergangszeit beseitigt, kann die Übertragung des Betriebsvermögens nachfolgen. Die Betriebsverpachtung kann daher einen wichtigen Beitrag leisten, um notwendige Nachfolgeregelungen zu beschleunigen und so den Bestand des Unternehmens zu sichern (Stinn, ). Im Folgenden werden die Betriebsverpachtung aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht beleuchtet und insbesondere Risiken aufgezeigt, die es bei der Beratung zu beachten gilt. Der Beitrag gibt dabei ausschließlich die private Auffassung des Autors wieder.
I. Verpachteter Betrieb als begünstigtes Vermögen
Grds. ist nach dem seit dem geltenden Recht sowohl inländisches als auch im EU-/EWR-Raum belegenes Unternehmensvermögen begünstigt (§§ 13a, 13b ErbStG), dazu gehört auch ein verpachteter und damit ruhender Betrieb (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), sofern beim Verpächter weiterhin Einkünfte aus Gewerbebet...