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Der Ausführer im Außenwirtschafts-, Zoll- und Umsatzsteuerrecht
Praktische Herausforderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
Waren, die zum Export aus der Europäischen Union bestimmt sind, sind bei den zuständigen Zollbehörden zum Zollverfahren der Ausfuhr anzumelden. Handelt es sich um sensible Waren, so hat der Beteiligte erforderliche Exportgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor einer Ausfuhr einzuholen. Gelangen Waren aus dem Inland in ein Drittland, stellt sich zudem die Frage nach der korrekten Abrechnung, d. h. der Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung wegen Ausfuhrlieferung. Sowohl in der Theorie als auch in der täglichen Praxis stellt sich im Rahmen der Ausfuhr von Waren in Drittstaaten somit immer häufiger die Frage nach der korrekten Handhabung der Ausfuhr sowohl aus außenwirtschafts-, als auch aus zoll- und umsatzsteuerrechtlichem Blickwinkel. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über im Rahmen einer Ausfuhr(-lieferung) bestehende Anforderungen.
A. Problemstellung
Ein Unternehmen ist in der Praxis häufig mit der Frage konfrontiert, ob es als Ausführer im Sinne des Außenwirtschafts- und des Zollrechts anzusehen ist und die entsprechenden Anmeldungen abzugeben und Genehmigungen einzuholen hat und ob es umsatzsteuerr...