Mehrwertsteuerausnahmen kosten laut BMF Milliardenbeträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausnahme-Regelungen für die Umsatzsteuer belaufen sich laut Angaben des Bundesfinanzministeriums auf jährlich 29 Mrd. €. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für Bücher, Zeitschriften, Nahrungsmittel sowie Kulturgüter. Die Politik fährt hier keine klare Linie und war bislang leider nicht im Stande, das vorhandene Umsatzsteuer-Chaos zu beheben.
Sponsoring entwickelt sich bereits seit Jahren zu einem zunehmend wichtiger werdenden Instrument der Unternehmenskommunikation. Auf der anderen Seite steigt die Bedeutung als Finanzierungsquelle für die begünstigten Zuwendungsempfänger.
Hagen Fries stellt in seinem Beitrag „Sponsoring und Umsatzsteuer“ die umsatzsteuerliche Behandlung von Sponsoringleistungen aus Sicht des Zuwendungsempfängers und aus Sicht des Sponsors vor. Er gibt eine Definition des Sponsorings, zeigt die Behandlung auf beiden Seiten auf und erteilt eine wertwolle Praxisempfehlung.
Blick über die Grenzen: Waren, die zum Export aus der EU bestimmt sind, sind bei den zuständigen Zollbehörden zum Zollverfahren der Ausfuhr anzumelden. Sowohl in der Theorie als auch in der täglichen Praxis stellt sich im Rahmen der Ausfuhr von Waren in Drittstaaten somit immer häufiger die Frage nach der korrekten Handhabung der Ausfuhr sowohl aus außenwirtschafts-, als auch aus zoll- und umsatzsteuerrechtlichem Blickwinkel.
Der Beitrag „Der Ausführer im Außenwirtschafts-, Zoll- und Umsatzsteuerrecht“ von Dr. Rima Hannemann-Kacik und Dr. Nathalie Harksen gibt einen kurzen Überblick über im Rahmen einer Ausfuhr(-lieferung) bestehende Anforderungen.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2014 Seite 1
NWB PAAAE-53253