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Hinweis auf Einspruch per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich
Der Folgendes entschieden: Auf die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf per E-Mail einlegen zu können, muss nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen werden.
Das beklagte Finanzamt hatte Einkommensteuerbescheide mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erlassen, die dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO entsprachen. Gegen diese Einkommensteuerbescheide legte der Kläger Monate nach deren Bekanntgabe Einsprüche ein. Diese wurden seitens der Beklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig abgewiesen. Dagegen setzte sich der Kläger mit der Behauptung zur Wehr, dass die Rechtsbehelfsbelehrungen unvollständig gewesen seien, da ein Hinweis auf Einlegung eines Einspruchs per E-Mail fehlte, so dass die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gelte.
Während das FG dem Kläger Recht gab,...