Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundbesitzbewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-53183 Die aktuelle Bearbeitung der Grundbesitzwertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wirft immer wieder neue Rechtsfragen auf, die bislang noch nicht durch die ErbStR und ErbStH beantwortet werden. Diese betreffen beispielsweise Betriebswohnungen und den Wohnteil, den Nachbewertungsvorbehalt, die Reinvestition oder den Liquidationswert.
Ausführlicher Beitrag s..
Nachbewertungsvorbehalt
[i]Nicht jede Veränderung löst eine Nachbewertung aus, ...Der Nachbewertungsvorbehalt nach § 162 Abs. 3 und 4 BewG erstreckt sich über einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag. Wird innerhalb dieses Zeitraums der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft veräußert oder werden einzelne wesentliche Wirtschaftsgüter (z. B. Grund und Boden) veräußert oder dienen diese nicht mehr auf Dauer dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfolgt – vorbehaltlich einer Reinvestition – grundsätzlich eine werterhöhende Nachbewertung. Allerdings löst nicht jede Veränderung eine Nachbewertung aus. So ist z. B. die Übertragung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft innerhalb des 15-jährigen Nachbewertungszeitraums im Wege der Schenkung unschädlich, da der Betrieb unentgeltlich übertragen wird (kein Verkauf) und derselbe Betrieb al...