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Einkommensteuer | Kindergeld für verheiratete Kinder
Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist gemäß der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 31.2.2).
Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, dass der Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab Veranlagungszeitraum 2012 auch für das Kindergeldrecht gilt und dass die Eltern damit auch für ihr etwa am Unternehmen beteiligtes Kind selbst dann in den Genuss des Familienleistungsausgleichs kommen, wenn [i]infoCenter „Familienleistungsausgleich“ NWB FAAAA-57055 dieses Kind sehr hohe Beteiligungseinkünfte bezöge. Schädlich wäre nur eine Erwerbstätigkeit des Kindes von mehr als 20 Stunden wöchentlich. Diese Rechtslage scheint die DA-FamEStG...