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Einkommensteuer | Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung
Das zur Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen.
Der BFH hatte im Jahr 2005 entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung [i]infoCenter „Finanzierungskosten“ NWB FAAAB-03397abziehbar sind; es kam danach nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (s. , BStBl 2006 II S. 407).