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Unterbringung im Alten- und Pflegeheim
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-52631 Aufgrund des demografischen Wandels kommt es in der Praxis immer häufiger zu Fällen der Heimunterbringung. Steuerlich bedeutend sind dabei die Fragen des Grundes der Unterbringung (alters- oder krankheitsbedingt) und die Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis.
Ausführlicher Beitrag s..
Altersbedingte Unterbringung
[i]Nur separat berechnete Pflegekosten sind außergewöhnliche BelastungenBei einer altersbedingten Heimunterbringung sind nur Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn sich aus der Abrechnung des Heims separat berechnete Pflegekosten ergeben. Anderenfalls fallen alle Aufwendungen unter § 12 EStG.
[i]Keine „Umqualifizierung“ von alters- zu krankheitsbedingter UnterbringungSollten während des Aufenthalts im Heim Erkrankungen etc. auftreten, die zu einer „krankheitsbedingten“ Unterbringung führen würden, findet keine „Umqualifizierung“ der Unterbringung von alters- zu krankheitsbedingt statt. Nur die durch die Krankheit verursachten zusätzlichen Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Krankheitsbedingte Unterbringung
[i]Alle Aufwendungen sind außergewöhnliche BelastungenBei einer krankheitsbedingten Übersiedlung stellen alle Aufwendungen außergewöhnliche Belastungen dar. Den Nachweis des krankheitsbedingten Umzugs hat der Steuerpflichtige zu erbringen.
Abzug einer Haushaltsersparnis
Ein...