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BBK Nr. 2 vom

Gewährung von Mahlzeiten bei Dienstreisen ab 2014

Susanne Weber

Durch [i]Ronig, Reform der Reisekosten 2014, Beilage zu BBK 24/2013 S. 3 NWB EAAAE-50912 die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts wurden ab 2014 die Regelungen zu den Verpflegungspauschalen und zur Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter während einer Dienstreise neu gefasst. Auf den ersten Blick bedeutet der Wegfall der bisherigen ersten Stufe der Verpflegungspauschalen (Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden) für die Mitarbeiter eine Verbesserung, da nun bereits ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine höhere Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann. Dieser [i]Strohner/Gödtel, Reisekosten, Herne 2013 Vorteil reduziert sich jedoch erheblich, wenn der Mitarbeiter anlässlich oder während seiner Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf Veranlassung des Arbeitgebers „verpflegt“ wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Auch wenn die grundlegende Systemänderung bei den Verpflegungspauschalen und der Mahlzeitengewährung bei Dienstreisen einen erheblichen Umstellungsaufwand in den Unternehmen verursacht, kann der Verzicht auf die Erfassung eines geldwerten Vorteils für Mahlzeiten durchaus zu einer Vereinfachung führen. Wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Reisekosten...

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