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Gewährung von Mahlzeiten bei Dienstreisen
Vereinfachungen durch das neue Reisekostenrecht
Durch [i]Ronig, Reform der Reisekosten 2014, Beilage zu BBK 24/2013 S. 3 NWB EAAAE-50912 die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts wurden ab 2014 die Regelungen zu den Verpflegungspauschalen und zur Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter während einer Dienstreise neu gefasst. Auf den ersten Blick bedeutet der Wegfall der bisherigen ersten Stufe der Verpflegungspauschalen (Abwesenheit von 8 bis 14 Stunden) für die Mitarbeiter eine Verbesserung, da nun bereits ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine höhere Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann. Dieser [i]Strohner/Gödtel, Reisekosten, Herne 2013 Vorteil reduziert sich jedoch erheblich, wenn der Mitarbeiter anlässlich oder während seiner Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf Veranlassung des Arbeitgebers „verpflegt“ wird. Wie die neuen Regelungen ineinandergreifen und inwieweit sie für Arbeitgeber tatsächlich zu einer Vereinfachung führen können, wird in diesem Beitrag dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neue Verpflegungspauschalen und Dreimonatsfrist
Ab [i]Vereinfachte Berechnung 2014 können Mitarbeiter bereits ab einer Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte von mehr als 8 Stunden bei Reisen im ...