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IAS 36, 39 und IFRS 10 | Übernahme in europäisches Recht
Angabepflichten bei Wertminderungen: Offensichtlich [i]Unbeabsichtigte zu weit gehende Offenlegungspflicht vom IASB unbeabsichtigt wurde bei Veröffentlichung des IFRS 13 im Mai 2011 als Folgeänderung an IAS 36.134c die Pflicht eingeführt, den erzielbaren Betrag zahlungsmittelgenerierender Einheiten mit wesentlichen Goodwills (bzw. wesentlichen immateriellen Vermögenswerten mit undefinierter Nutzungsdauer) immer anzugeben. Dieser Fehler einer unbeabsichtigten, zu weit gehenden Offenlegungspflicht ist vom IASB im Mai 2013 korrigiert worden. Die Korrektur ist durch VO (EG) Nr. 1374/2013 vom in europäisches Recht übernommen worden. Es bleibt also dabei, dass erzielbare Beträge nur dann angegeben werden müssen, wenn es zu einer Wertminderung gekommen ist (IAS 36.130e).
[i] Inkrafttreten ab 2014Die Korrektur tritt in Kraft für Geschäftsjahre beginnend am oder nach de...