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Bilanzierung | Beteiligung an GmbH als Betriebsvermögen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Bei einer Betriebsaufspaltung kann zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH gehören, deren KG Geschäftsbeziehungen zu der Betriebs-GmbH unterhält.
In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um folgende Konstellation: Zwischen dem [i]Besitz- und Betriebsunternehmen waren an GmbH & Co. KG beteiligt A und der A-GmbH besteht eine Betriebsaufspaltung. Die A-GmbH unterhält Geschäftsbeziehungen zu der X-GmbH & Co. KG. Die A-GmbH ist eine von mehreren Kommanditistinnen der X-GmbH & Co. KG, während A mit 11 % an der X-GmbH, also der Komplementärin, beteiligt ist. Diese Beteiligung des A an der X-GmbH stellt unter den folgenden Voraussetzungen notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmers A dar:
Zwischen [i]Intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungder A-GmbH und der X-GmbH & Co. KG besteht eine intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehun...