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Der Vordruck zur Einnahmen- Überschussrechnung 2013
Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung
Unternehmer, [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmen-überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 13. Aufl., Herne 2013die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Der Beitrag gibt Tipps zum Ausfüllen des umfänglich geänderten Vordrucks und zur rechtlichen Entwicklung der Einnahmen-Überschussrechnung. Ergänzt wird der Beitrag um eine Checkliste, die als Ausfüllhilfe, aber auch bereits als Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Aufzeichnungen dienen kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen
Die [i]Grundlagen, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG NWB KAAAE-23480Anlage EÜR müssen ausfüllen:
Unternehmer, die nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren und
deren Betriebseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer mindestens 17.500 € betragen.
Für jeden Betrieb ist eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Die [i]Elektronische Übermittlung Anlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Abgabe in Papierform ist nur noch in Härtefällen auf Antrag zulässig.
Bei Personengesellschaften (z. B. GbR oder KG) ist die Anlage EÜR für den gesamthänderischen Bereich elektronisch zu übermitteln. ...