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EU-Prüfverfahren zum EEG und die möglichen Auswirkungen auf Jahresabschluss und Lagebericht
Drohende Rückzahlungsverpflichtungen für energieintensive Betriebe?
Rund [i]Philipps, Prognose im Lagebericht nach DRS 20, BBK 22/2013 S. 1054 NWB UAAAE-48193 1.700 produzierende Unternehmen in Deutschland profitieren davon, keine Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) zahlen zu müssen. Die Vergünstigung wird auf 4 Milliarden Euro geschätzt. Die EU-Kommission hat kurz vor Weihnachten angekündigt, diese Praxis zu überprüfen. Für den Jahresabschluss und Lagebericht 2013 dieser begünstigten Unternehmen stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß ein Risiko aus einer möglichen Nachzahlung der EEG-Umlage abzubilden ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. EU-Prüfverfahren zur EEG-Umlage
Am [i]Prüfverfahren der EU-Kommission hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zum EEG in der ab geltenden Fassung eingeleitet. Darin soll festgestellt werden, ob die gewährten Teilbefreiungen von der so genannten „ EEG-Umlage“ für stromintensive Unternehmen sowie aufgrund des „Grünstromprivilegs“ mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt . Der Verfahrenseinleitung kommt also keinerlei präjudizierende Wirkung zu .
Unmittelbar [i]1.700 betroffene Unternehmen vor Eröffnung dieses Prüfverfahrens hat das IDW darauf hingewiesen, dass von seinem Ausgang in Deutschland rund 1.700 Unternehmen betroff...