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Praxisbewertung mit der modifizierten Ertragswertmethode
Seit 2011 wird höchstrichterlich für die Bewertung von Freiberuflerpraxen das sogenannte modifizierte Ertragswertverfahren favorisiert (, Rn. 28, NWB DokID: NWB AAAAD-88296). Es handelt sich bei dem modifizierten Ertragswertverfahren um ein Derivat des klassischen Ertragswertverfahrens. Es wird im Folgenden nicht weiter auf die gedanklichen und methodischen Grundlagen des klassischen Ertragswertverfahrens eingegangen, da dessen Kenntnis beim Leser in diesem Beitrag vorausgesetzt wird.
In der sog.„modifizierten Ertragswertmethode“ wird nun der Unternehmenswert „U“ nach der folgenden Formel errechnet:
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BV = | Betriebsnotwendiges Vermögen der Praxis |
FÜ = | Künftige finanzielle Überschüsse pro Jahr (nach
Inhaberentgelt) |
U
= | Unternehmenswert/Praxiswert |
I = | Kapitalisierungszinssatz |
t = | Periodenindex |
T = | Begrenzter
Kapitalisierungszeitraum |
Der wesentliche Unterschied, den das modifizierte Ertragswertverfahren im Vergleich zum klassischen Ertragswertverfahren aufweist, ist dabei die Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums (auch als „Ergebniszeitraum“ oder „Goodwill-Reichweite“ bezeichnet). Nur die Überschüsse dieses Ergebniszeitraums we...