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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 11

Umsatzsteuer kompakt

Eilnachrichten

: Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses (BMF)

Das BMF hat zum Umgang mit den Leitlinien des beratenden Ausschusses für die Mehrwertsteuer („Mehrwertsteuerausschuss“) Stellung genommen ().

Hintergrund: Der Mehrwertsteuerausschuss wurde gem. Art. 398 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) eingerichtet. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet. Da der Mehrwertsteuerausschuss ein ausschließlich beratender Ausschuss ist, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden, kann er keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Neben den Punkten, für die nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Konsultation erforderlich ist, behandelt der Mehrwertsteuerausschuss Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der unions­rechtlichen Mehrwertsteuerregelungen.

Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich

: Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG (BMF)

Das BMF hat ausführlich zu den Grundsätzen der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG Stellung genommen (

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