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Einkommensteuer | Zur doppelten Haushaltsführung bei Mitbenutzung der Wohnung durch Angehörigen
Nach dem ist eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich veranlasst, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen (mit-)genutzt wird. Das Finanzgericht führte aus, dass von einer beruflichen Veranlassung der Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Wohnung am Beschäftigungsort nicht mehr ausgegangen werden könne, wenn die Wohnung nicht nur von dem Arbeitnehmer selbst genutzt, sondern zugleich ganzjährig einem Angehörigen in Erfüllung einer – tatsächlichen oder vermeintlichen – Unterhaltsverpflichtung zur (Mit-)Nutzung überlassen wird. Hier werde die ursprünglich bei der Begründung des [i]Checkliste „Doppelte Haushaltsführung – Erfassungsbogen mit Formularen“ NWB CAAAE-09766 doppelten Haushalts vorhandene berufliche Veranlassung durch eine private Veranlassung überlagert, ohne dass sic...