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Umsatzsteuer | Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
Der BFH hat in seinen Urteilen vom - V R 41/09 NWB QAAAD-93388, V R 42/09 NWB AAAAD-93389 und V R 21/10 NWB FAAAD-97576 über Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes entschieden. In drei weiteren Urteilen hat er sich grds. zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie geäußert (Urteile vom - XI R 29/09, BStBl 2012 II S. 430, XI R 21/10, BStBl 2012 II S. 434, und XI R 29/10, BStBl 2012 II S. 438). Das BMF hat jetzt mit Schreiben vom ausführlich zu den Grundsätzen der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG Stellung genommen. In dem 62-seitigen Schreiben nimmt das BMF – über die Zuordnung von teilunternehmerisch genutzten Gegenständen hinaus – ...