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Betriebsratswahl 2014
Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers
2014 stehen [i]infoCenter „Betriebsrat“ NWB FAAAB-36384 die nächsten Betriebsratswahlen vor der Tür. Sie finden regelmäßig alle vier Jahre statt, immer zwischen dem 1. 3. und 31. 5. Aber auch außerhalb dieser Perioden können Neuwahlen stattfinden, wenn z. B. ein Betriebsrat zurücktritt oder aber erstmals gewählt werden soll. An sich sind die Wahlen Sache der Belegschaft, der Arbeitgeber trägt allerdings die Kosten (§ 20 Abs. 3 BetrVG) und muss ggf. auch mit einem nicht kooperativen und sogar mit einem nicht ordnungsgemäß gewählten Betriebsrat zusammenarbeiten. Der Beitrag zeigt auf, ob und wenn ja in welchen Bereichen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber Einfluss auf die Betriebsratswahl nehmen kann.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können folgende Musterschreiben aufgerufen werden: „Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit“ NWB BAAAD-13873, „Anhörung des Betriebsrats über beabsichtigte Kündigungen“ NWB OAAAB-05740, „Verschmelzung zur Neugründung – Schreiben an den Betriebsrat“ NWB LAAAD-61272.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Strategien zur Vermeidung der Wahl
1. Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
[i]Informations-, Mitwirkungs- und MitbestimmungsrechteDer Betriebsrat kann betriebsbezoge...