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Aufwendungen für verlorene Vorauszahlungen und Baumängelbeseitigung
I. Sachverhalt
Die U GmbH vereinbart mit Bauunternehmer B1 die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zu einem leicht unter marktüblichen Bedingungen liegenden, in Raten zu zahlenden Festpreis von 1 Mio €. U zahlt die erste Rate von 20 % nach Fertigstellung der Kellerdecke. Die vor Dacheindeckung fällige zweite Rate von 30 % leistet U vorzeitig. Kurz nach Erhalt dieser Rate meldet B1 Insolvenz an. Bis dahin hat B1 lt. Sachverständigengutachten 30 % des Auftragsvolumens erbracht, so dass U 200 T€ vergeblich geleistet hat.
U beauftragt für 800 T€ einen zweiten Bauunternehmer B2 mit der Weiterführung des Baus. Gegen diesen machte U nach Fertigstellung wegen Mängeln bei der Statik einen Minderungsanspruch von 100 T€ geltend, kann ihn aber wegen Zahlungsunfähigkeit nicht durchsetzen. B3 beseitigt die Mängel für 100 T€.
Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:
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Soll | Ist | |
Zahl. an
B1 | 1.000 | 500 |
Zahl. an
B2 | 0 | 800 |
Zahl. an
B3 | 0 | 100 |
Summe | 1.000 | 1.400 |
II. Fragestellung
Wie hoch sind die nach HGB und IFRS zu aktivierenden Herstellungskosten?
III. Lösungshinweise
1. Handelsbilanz
Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB gehören zu den Herstellungskosten die Einzelkosten (für Material und Fertigung...