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Umsatzsteuer | Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Umsätze mit Sammlermünzen
Das zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen Stellung genommen sowie den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2014 bekannt gegeben.
Mit dem AmtshilfeRLUmsG wurde § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Wirkung zum neu gefasst – die Änderung schließt insbesondere die Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (einschließlich Münzen aus Edelmetallen) durch den gewerblichen Handel von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes aus. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist damit nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG n. F. nur noch in den Fällen der Einfuhr von Sammlungsstücken anzuwenden. Die Vereinfachungsregelung für Gold- und Silbermünzen in Rn. 174 des (BStBl 2004 I S. 638) [i]Zu den Änderungen des UStG durch das AmtshilfeRLUmsG s. Huschens, NWB 29/2013 S. 2314ist somit ausschließlich in Einfuhr...