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NWB Nr. 1 vom Seite 57

Keine Steuerbefreiung für Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften

Schafft der BFH einen anderen Anschaffungskostenbegriff in § 8b KStG?

Dr. Hubert Schmid

Der I. [i]BFH, Urteil vom 6. 3. 2013 - I R 18/12, BStBl 2013 II S. 588Senat des BFH hat entschieden, dass vereinnahmte Optionsprämien nicht zu den nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Veräußerungsgewinnen beim Verkauf von Anteilen zählen (, BStBl 2013 II S. 588). Gosch, Vorsitzender Richter des I. Senats, kommt in seiner Urteilsanmerkung in BFH/PR 8/2013 S. 278 zu dem Ergebnis, dass nur der Veräußerungsgewinn, der unmittelbar auf die Anteile entfällt, steuerbegünstigt sei; demnach sei bei der Gewinnermittlung nur der Teil des Veräußerungserlöses und der Anschaffungskosten zu berücksichtigen, der direkt auf die Anteile entfalle, nicht aber andere „Anschaffungs(neben)kosten“, wozu auch vereinnahmte Optionsprämien zählen.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB QAAAC-44716 der infoCenter-Beitrag „Termingeschäfte/Derivate“ aufgerufen werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Veräußerungsgewinn und Optionsprämien

[i]Maßgeblichkeitsgrundsatz ist zu beachten Wie der Veräußerungsgewinn i. S. des § 8b Abs. 2 KStG zu ermitteln ist, legt § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG fest. Danach ergibt sich der Veräußerungsgewinn aus dem Veräußerungspreis abzüglich Veräuß...

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