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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 30

Die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes – Teil II

Wegzug einer natürlichen Person: Drohen Steuerfolgen aus dem AStG?

Dr. Benjamin Cortez und Sebastian Schmidt

Steuerpflichtige können dem deutschen (unbeschränkten) Besteuerungsanspruch schlicht durch Verlegung ihres Wohnsitzes sowie gewöhnlichen Aufenthaltes entgehen. Denn die unbeschränkte Steuerpflicht i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG endet mit der Aufgabe des Wohnsitzes sowie des gewöhnlichen Aufenthalts. Nach Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht können inländische Einkünfte lediglich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 i. V. mit § 49 EStG erfasst werden. Fallen unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht in einem Veranlagungszeitraum zusammen, so sind die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht – also im Rahmen des Progressionsvorbehalts – einzubeziehen, § 2 Abs. 7 EStG. Oftmals beabsichtigen Steuerpflichtige in Staaten mit niedrigen Steuersätzen zu verziehen. An die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch den Steuerpflichtigen werden jedoch hohe Hürden gelegt. Neben einem möglichen Eingreifen der Entstrickungsbesteuerung bspw. nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ff. EStG, hat der Gesetzgeber mit dem zweiten Teil zum AStG Regelungen geschaffen, die sich ausschließlich mit dem Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuerte Gebiete beschäftigen, §§ 25 AStG....

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