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FG Niedersachsen | Beteiligung an einem thesaurierenden Investmentfonds ist kein Steuerstundungsmodell
Eine modellhafte Gestaltung bzw. ein vorgefertigtes Konzept i. S. des § 15b Abs. 2 EStG liegt bei der Beteiligung an einem thesaurierenden Investmentfonds nur vor, wenn dieser auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt ist, nicht aber schon, wenn die Beteiligung dem Anleger einen individuellen Steuervorteil bietet.
Die Kl. hatten Anteile an dem 2007 in Luxemburg errichteten thesaurierenden Investmentfonds LUX Multi-Flex Madone erworben. Dabei handelt es sich um ein thesaurierendes Investmentzertifikat, bei [i]Abschluss von Rechtsgeschäften im Hinblick auf Steuersatzänderungen ist nicht rechtsmissbräuchlich – zudem nur einmaliger Effekt dem gem. § 2 Abs. 1 InvStG positive wie negative Zwischengewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören. Der im Streitfall erzielte Steuervorteil bestand darin, dass die Kl. den Systemwechsel bei der Besteuerung von Kapitalerträgen zum Jahreswechsel 2008/2...