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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung eines als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Saisonarbeiters
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Behandelt das Finanzamt einen vorübergehend im Inland tätigen Saisonarbeiter, der seinen Familienwohnsitz im EU-Ausland hat, als unbeschränkt steuerpflichtig, hängt die von der Familienkasse und dem Finanzgericht vorzunehmende Prüfung der kindergeldrechtlichen Anspruchsberechtigung von der Art der persönlichen Steuerpflicht ab. (2) Das durch § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG geforderte Vorliegen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Anspruchstellers im Inland haben Familienkasse und Finanzgericht ohne Bindung an die Feststellungen des Finanzamts im Besteuerungsverfahren zu prüfen. (3) Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt voraus, dass das Finanzamt den Anspruchsteller aufgrund einer entsprechenden Ausüb...