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Lohnsteuer | Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung an einen anderen Betriebsteil
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet nach dem dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
Das Urteil ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Allerdings würde der Streitfall auch nach der ab Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Rechtslage nicht anders zu beurteilen sein. Denn auch nach § 9 Abs. 4 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom ist das Vorliegen der an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte getretenen „ersten Tätigkeitsstätte“ im Vorhinein (ex ante und nicht...