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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1139/12

Die Beteiligten streiten um die Freistellung des Klägers von den Kosten eines Widerspruchsverfahrens in Höhe von 309,40 EUR. Streitig ist die Frage, ob die Kostenrechnung des Verfahrensbevollmächtigten des Klägers den formellen Anforderungen an eine wirksame Rechnung genügt, oder die Kosten wegen eines Verstoßes gegen § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht entstanden sind.

Fundstelle(n):
RAAAE-51171

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12

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