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Bilanzierung | Gewinnwirksame Erfassung von Zuschüssen für Werkzeugkosten
Ein Automobilzulieferer muss Werkzeugkostenzuschüsse seines Auftraggebers gewinnerhöhend erfassen, wenn der Auftraggeber Eigentümer der Werkzeuge wird. Der Automobilzulieferer darf die Gewinnerhöhung weder durch einen passiven RAP noch durch eine Rückstellung neutralisieren.
Im Urteilsfall stellte ein Automobilzulieferer die Spezialwerkzeuge für die Herstellung der Kfz-Teile selbst her und erhielt einen Werkzeugkostenzuschuss des Auftraggebers. Im Regelfall überstieg der Zuschuss die Herstellungskosten für die Spezialwerkzeuge um 20 %. Der Auftraggeber wurde Eigentümer der Werkzeuge. Der Automobilzulieferer erfasste den Werkzeugkostenüberschuss als Passiv-RAP und löste ihn über die Lieferdauer von vier Jahren auf.
Das FG ging von einem Werklieferungsvertrag über die W...