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Mitzeichnung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat im November 2013 eine Verlautbarung veröffentlicht zur „Vereinbarkeit der Mitunterzeichnung eines Bestätigungsvermerkes/Prüfungsberichtes mit der Stellung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers (§ 24d Abs. 2 BS WP/vBP).“
Danach ist die Mitunterzeichnung eines Bestätigungsvermerks oder Prüfungsberichts durch einen auftragsbegleitenden Qualitätssicherer aufgrund dessen Stellung regelmäßig nicht vereinbar; sie gebietet Objektivität und erfordert daher ausreichend Abstand zur Auftragsabwicklung.
Daher kann die Mitzeichnung des Bestätigungsvermerks oder Prüfungsberichts durch den auftragsbegleitenden Qualitätssicherer nur abhängig vom Einzelfall und nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Dazu muss sichergestellt sein, dass der auftrag...